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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2012 - L 7 AS 727/11 NZB   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2012 - L 7 AS 727/11 NZB (https://dejure.org/2012,127003)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.12.2012 - L 7 AS 727/11 NZB (https://dejure.org/2012,127003)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB (https://dejure.org/2012,127003)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2012 - L 7 AS 727/11
    Im letzten Schritt zur Prüfung der abstrakten Angemessenheit der Unterkunftskosten ist sodann ein Quadratmeterpreis für Wohnungen einfachen Standards zu ermitteln, um diesen nach Maßgabe der Produkttheorie mit der dem Hilfeempfänger zugestandenen Quadratmeterzahl zu multiplizieren und so die angemessene Miete feststellen zu können (BSG, Urteil vom 22. September 2009 ? B 4 AS 18/09 R, Rdnr. 17).

    Auch insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, welche Voraussetzungen ein ?schlüssiges Konzept? zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft erfüllen muss (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22. September 2009 ? B 4 AS 18/09 R, Rn. 19).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2012 - L 7 AS 727/11
    Nach Feststellung der abstrakt angemessenen Miete ist schließlich zu prüfen, ob für den Kläger eine andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret verfügbar und zugängig war (?konkrete Angemessenheit?, BSG, Urteil vom 7. November 2006 ? B 7b AS 10/06 R, Rdnr. 25).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2012 - L 7 AS 727/11
    In mittlerweile ständiger Rechtsprechung des BSG ist bereits geklärt, nach welchen Grundsätzen die Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft zu erfolgen hat, wie also der unbestimmte Rechtsbegriff der angemessenen Kosten der Unterkunft auszulegen ist (grundlegend: BSG, Urteil vom 7. November 2006 ? B 7b AS 18/06 R, Rdnr. 19 ff. zitiert nach juris).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2012 - L 7 AS 727/11
    Im Grundsatz geht das BSG insoweit vom Wohnort des Klägers aus, von dem aus die Grenzen des Vergleichsraums im Einzelfall danach zu bestimmen seien, welche ausreichend großen Räume (nicht bloße Orts- oder Stadtteile) der Wohnbebauung auf Grund ihrer räumlichen Nähe zueinander, ihrer Infrastruktur und insbesondere ihrer verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 ? B 4 AS 30/08 R, Rdnr. 20 f.).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2012 - L 7 AS 727/11
    Zur Bestimmung dieser Angemessenheitsgrenze sind die Richtlinien über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsbestimmungen, Nds. Ministerialblatt 2003, S. 580) heranzuziehen (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 ? B 14/7b AS 44/06 R, Rdnr. 12), aus denen sich für einen Einpersonenhaushalt in Niedersachsen eine Wohnflächengrenze von 50 qm ergibt.
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2012 - L 7 AS 727/11
    Rechtsfragen sind regelmäßig nur solche des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts, die mit den Mitteln juristischer Methodik beantwortet werden können (BSG, Beschluss vom 7. Oktober 2005 ? B 1 KR 107/04 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2014 - L 9 AS 784/13
    Bei den für Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senaten des LSG Niedersachsen-Bremen besteht Einigkeit, dass die Frage, ob ein SG die Ermittlungsergebnisse eines Jobcenters (vgl § 6d SGB II) über den Wohnungsmarkt als schlüssiges Konzept iSd Rechtsprechung des BSG angesehen hat, keine Rechtsfrage ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 30. August 2011 - L 15 AS 151/11 NZB; Beschl. v. 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschl. v. 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB; vgl auch Beschl. v. 17. Januar 2011 - L 11 AS 1039/10 NZB).

    Soweit der 15. Senat die Auffassung vertritt, dass eine Berufung nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG auch dann zugelassen werden kann, wenn die Entscheidung in einem Rechtsstreit davon abhängt, ob die rechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch die auch vom Berufungsgericht feststellbaren tatsächlichen Umstände ausgefüllt werden, und die Beantwortung dieser Frage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung für eine Vielzahl von Verfahren ist (Beschl. v. 30. August 2011 - L 15 AS 151/11 NZB), tritt der Senat dem nicht bei (im gleichen Zusammenhang ebenso ablehnend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschl. v. 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB, vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 10. September 2013 - L 19 AS 1304/13 NZB, juris Rn 14 aE).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2015 - L 9/11 AS 736/12
    Bei den für Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senaten des LSG Niedersachsen-Bremen besteht Einigkeit, dass die Frage, ob ein SG die Ermittlungsergebnisse eines Jobcenters (vgl. § 6d SGB II) über den Wohnungsmarkt als schlüssiges Konzept i.S.d. Rechtsprechung des BSG angesehen hat, keine Rechtsfrage ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11 NZB; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB; vgl. auch Beschluss vom 17. Januar 2011 - L 11 AS 1039/10 NZB).

    Soweit der 15. Senat die Auffassung vertritt, dass eine Berufung nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG auch dann zugelassen werden kann, wenn die Entscheidung in einem Rechtsstreit davon abhängt, ob die rechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch die auch vom Berufungsgericht feststellbaren tatsächlichen Umstände ausgefüllt werden, und die Beantwortung dieser Frage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung für eine Vielzahl von Verfahren ist (Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11 NZB), tritt der Senat dem nicht bei (vgl. Senatsbeschluss, a.a.O.; im gleichen Zusammenhang ebenso ablehnend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB, vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. September 2013 - L 19 AS 1304/13 NZB, juris Rn. 14 a.E.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2016 - L 9 AS 634/15
    Bei den für Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senaten des LSG Niedersachsen-Bremen besteht Einigkeit, dass die Frage, ob ein SG die Ermittlungsergebnisse eines Jobcenters (vgl. § 6d SGB II) über den Wohnungsmarkt als schlüssiges Konzept i.S.d. Rechtsprechung des BSG angesehen hat, keine Rechtsfrage ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11 NZB; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB; vgl. auch Beschluss vom 17. Januar 2011 - L 11 AS 1039/10 NZB).

    Soweit der 15. Senat die Auffassung vertritt, dass eine Berufung nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG auch dann zugelassen werden kann, wenn die Entscheidung in einem Rechtsstreit davon abhängt, ob die rechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch die auch vom Berufungsgericht feststellbaren tatsächlichen Umstände ausgefüllt werden, und die Beantwortung dieser Frage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung für eine Vielzahl von Verfahren ist (Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11 NZB), tritt der Senat dem nicht bei (vgl. Senatsbeschluss, a.a.O.; im gleichen Zusammenhang ebenso ablehnend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB, vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. September 2013 - L 19 AS 1304/13 NZB, juris Rn. 14 a.E.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2016 - L 9 AS 967/15
    Bei den für Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senaten des LSG Niedersachsen-Bremen besteht Einigkeit, dass die Frage, ob ein SG die Ermittlungsergebnisse eines Jobcenters (vgl. § 6d SGB II) über den Wohnungsmarkt als schlüssiges Konzept i.S.d. Rechtsprechung des BSG angesehen hat, keine Rechtsfrage ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11 NZB; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB; vgl. auch Beschluss vom 17. Januar 2011 - L 11 AS 1039/10 NZB).

    Soweit der 15. Senat die Auffassung vertritt, dass eine Berufung nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG auch dann zugelassen werden kann, wenn die Entscheidung in einem Rechtsstreit davon abhängt, ob die rechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch die auch vom Berufungsgericht feststellbaren tatsächlichen Umstände ausgefüllt werden, und die Beantwortung dieser Frage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung für eine Vielzahl von Verfahren ist (Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11 NZB), tritt der Senat dem nicht bei (vgl. Senatsbeschluss, a.a.O.; im gleichen Zusammenhang ebenso ablehnend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB, vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. September 2013 - L 19 AS 1304/13 NZB, juris Rn. 14 a.E.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2015 - L 9 AS 445/14
    Bei den für Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senaten des LSG Niedersachsen-Bremen besteht Einigkeit, dass die Frage, ob ein SG die Ermittlungsergebnisse eines Jobcenters (vgl. § 6d SGB II) über den Wohnungsmarkt als schlüssiges Konzept i.S.d. Rechtsprechung des BSG angesehen hat, keine Rechtsfrage ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11 NZB; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB; vgl. auch Beschluss vom 17. Januar 2011 - L 11 AS 1039/10 NZB).

    Soweit der 15. Senat die Auffassung vertritt, dass eine Berufung nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG auch dann zugelassen werden kann, wenn die Entscheidung in einem Rechtsstreit davon abhängt, ob die rechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch die auch vom Berufungsgericht feststellbaren tatsächlichen Umstände ausgefüllt werden, und die Beantwortung dieser Frage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung für eine Vielzahl von Verfahren ist (Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11 NZB), tritt der Senat dem nicht bei (vgl. Senatsbeschluss, a.a.O.; im gleichen Zusammenhang ebenso ablehnend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB, vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. September 2013 - L 19 AS 1304/13 NZB, juris Rn. 14 a.E.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2016 - L 9 AS 1581/15
    Bei den für Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senaten des LSG Niedersachsen-Bremen besteht Einigkeit, dass die Frage, ob ein SG die Ermittlungsergebnisse eines Jobcenters (vgl. § 6d SGB II) über den Wohnungsmarkt als schlüssiges Konzept i.S.d. Rechtsprechung des BSG angesehen hat, keine Rechtsfrage ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11 NZB; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB; vgl. auch Beschluss vom 17. Januar 2011 - L 11 AS 1039/10 NZB).

    Soweit der 15. Senat die Auffassung vertritt, dass eine Berufung nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG auch dann zugelassen werden kann, wenn die Entscheidung in einem Rechtsstreit davon abhängt, ob die rechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch die auch vom Berufungsgericht feststellbaren tatsächlichen Umstände ausgefüllt werden, und die Beantwortung dieser Frage von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung für eine Vielzahl von Verfahren ist (Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11 NZB), tritt der Senat dem nicht bei (vgl. Senatsbeschluss, a.a.O.; im gleichen Zusammenhang ebenso ablehnend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB, vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. September 2013 - L 19 AS 1304/13 NZB, juris Rn. 14 a.E.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2020 - L 9 AS 166/20
    Bei den für Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senaten des LSG Niedersachsen-Bremen besteht Einigkeit, dass die Frage, ob ein SG die Ermittlungsergebnisse eines Jobcenters über den Wohnungsmarkt als schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG angesehen hat, keine Rechtsfrage ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 2. März 2015 - L 9/11 AS 736/12 NZB, vom 6. August 2015 - L 9 AS 445/14 - und vom 20. Dezember 2016 - L 9 AS 634/15 NZB sowie L 9 AS 967/15 NZB - [alle unter Beteiligung des Beklagten]; Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB; vgl. auch Beschluss vom 17. Januar 2011 - L 11 AS 1039/10 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2020 - L 9 AS 173/20
    Bei den für Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senaten des LSG Niedersachsen-Bremen besteht Einigkeit, dass die Frage, ob ein SG die Ermittlungsergebnisse eines Jobcenters über den Wohnungsmarkt als schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG angesehen hat, keine Rechtsfrage ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 2. März 2015 - L 9/11 AS 736/12 NZB, vom 6. August 2015 - L 9 AS 445/14 - und vom 20. Dezember 2016 - L 9 AS 634/15 NZB sowie L 9 AS 967/15 NZB - [alle unter Beteiligung des Beklagten]; Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB; vgl. auch Beschluss vom 17. Januar 2011 - L 11 AS 1039/10 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2020 - L 9 AS 179/20
    Bei den für Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senaten des LSG Niedersachsen-Bremen besteht Einigkeit, dass die Frage, ob ein SG die Ermittlungsergebnisse eines Jobcenters über den Wohnungsmarkt als schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG angesehen hat, keine Rechtsfrage ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 2. März 2015 - L 9/11 AS 736/12 NZB, vom 6. August 2015 - L 9 AS 445/14 - und vom 20. Dezember 2016 - L 9 AS 634/15 NZB sowie L 9 AS 967/15 NZB - [alle unter Beteiligung des Beklagten]; Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB; vgl. auch Beschluss vom 17. Januar 2011 - L 11 AS 1039/10 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2020 - L 9 AS 683/19
    Bei den für Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senaten des LSG Niedersachsen-Bremen besteht Einigkeit, dass die Frage, ob ein SG die Ermittlungsergebnisse eines Jobcenters über den Wohnungsmarkt als schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG angesehen hat, keine Rechtsfrage ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. März 2015 - L 9/11 AS 736/12 NZB; Beschluss vom 30. August 2011 - L 15 AS 151/11; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - L 7 AS 727/11 NZB; Beschluss vom 29. April 2013 - L 6 AS 755/12 NZB; vgl. auch Beschluss vom 17. Januar 2011 - L 11 AS 1039/10 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2020 - L 9 AS 391/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2020 - L 9 AS 684/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2020 - L 9 AS 356/19
  • SG Hannover, 31.03.2014 - S 45 AS 143/14
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